Sie möchten sich über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren? Sie können dafür den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ nutzen.
Sie können sich, so weit dies rechtlich vorgesehen ist, über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren.
Öffentliche Auftraggeber sind in bestimmten Fällen verpflichtet, nach der Zuschlagserteilung Informationspflichten einzuhalten und bestimmte Informationen zu einem vergebenen Auftrag uneingeschränkt zu veröffentlichen.
Folgende Informationen können Gegenstand der Informationspflicht sein: Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsgegenstand, zum durchgeführten Vergabeverfahren, zu Art und Umfang der Leistung bzw. zum Ort der Ausführung sowie der Name des beauftragten Unternehmens.
Die Informationen zum vergebenen Auftrag können Sie in Internetportalen und amtlichen Veröffentlichungsblättern einsehen.
Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Informationen zu vergebenen Aufträgen einzusehen.
Aktualisiert am 06.01.2024