Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Informieren Sie sich, wie sie eine Erlaubnis  für den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln bekommen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a Apothekengesetz (ApoG) stellen Sie bitte einen schriftlichen, formlosen Antrag.

Dieser Antrag ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Voraussetzungen

  • Antragsteller ist Inhaber einer öffentlichen Apotheke
  • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, zusätzlich zum üblichen
  • Apothekenbetrieb erfolgen
  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
  • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Formloser, schriftlicher Antrag
  • Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus § 11a Apothekengesetz (ApoG)

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie dem Merkblatt "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel" entnehmen.

  • Angaben zu den Räumen

    Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags.