Zu bestimmten gewerblichen Zwecken können Alkopops steuerfrei verwendet werden. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie Alkopops steuerfrei verwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt stellen. Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt, wenn gegen Sie keine Bedenken bezüglich Ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit bestehen.
Mit der Erlaubnis können Sie Alkopops unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
Alkopops sind von der Alkopopsteuer befreit, wenn sie wie folgt  gewerblich verwendet werden:
In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.
Sie sind steuerlich zuverlässig.
 Wo kann ich mehr erfahren?
                
                Informationen zur steuerfreien Verwendung auf der Internetseite der Zollverwaltung
                        
                            Wo kann ich mehr erfahren?
                
                Informationen zur steuerfreien Verwendung auf der Internetseite der Zollverwaltung                
                        
    Aktualisiert am 31.01.2025