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Eröffnung einer Ergänzungsschule anzeigen

Hier erfahren Sie mehr über die Anzeige der Errichtung von Ergänzungsschulen.

  • Basisinformationen

    Die Errichtung von Ergänzungsschulen ist anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt. Die Anzeige muss genaue Angaben über die Schulart, die Gliederung des Unterrichts und das Schulziel enthalten.

    Voraussetzungen

    Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle zu stellen. Die Antragstellung ist formlos möglich.

    Gemäß § 4 des Privatschulgesetzes müssen die nach diesem Gesetz genehmigungs- oder anzeigenpflichtige Privatschulen einen Namen führen, der sie als Privatschule erkennen lässt. Unrichtige oder irreführende Bezeichnungen dürfen nicht verwendet werden.

    Die Errichtung von Ergänzungsschulen ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt. Die Anzeige muss genaue Angaben über den Beginn des Unterrichts, die Schulart, die Gliederung des Unterrichts nach § 14 Abs. 1 Brem. Privatschulgesetz sowie unter Hinweis auf § 14 Abs. 3 Brem. Privatschulgesetz und das Ausbildungsziel enthalten.

  • Ablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen. 

    Die Anzeige als Ergänzungsschule wird von der zuständigen Stelle bestätigt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweise

      Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit des Trägers, der Leiter:in und des Lehrpersonals (Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis).

    • Weitere Angaben

      Anzeige unter genauer Angaben über die Schulart, den Beginn des Unterrichts, die Gliederung des Unterrichts und das Schulziel.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Gemäß Kostenverordnung der Bildungsverwaltung ist kein Kostensatz für die reine Anzeige einer Ergänzungsschule vorgesehen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Bestätigung über die Anzeige vorliegt .

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die zuständige Stelle entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 17.10.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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