Die Regelungen gelten für neue Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals im Frühjahr 2006 in den Verkehr gebracht wurden.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 19.07.24 um 08:00

Antragsverfahren bei Ausstellung einer Fahrerkarte

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Fahrers in Bremen
  • EU-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein, dann auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines

Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.

Bei einem Verlust der Fahrerkarte ist die Abgabe einer eisdesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • EU-/EWR-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein

    bei Nicht-EU: auch amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bisherige Fahrerkarte bei Verlängerung oder Beanstandung
  • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde