Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.

Sie können dem Familiengericht telefonisch mitteilen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Voraussetzungen

Sie können den Termin nicht wahrnehmen.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Geschäftsnummer
  • welcher Termin abgesagt werden soll
  • Ihren Namen, Ihren Vornamen

Folgende Angaben können Sie zusätzlich machen:

  • Ihre Telefonnummer
  • Zeiten in denen Sie telefonisch erreichbar sind
  • Vorschläge für Ihnen passende Ersatztermine
  • Ihre (verwandtschaftliche/gesetzliche) Beziehung zum Betroffenen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ärztliches Attest

    Sofern persönliches Erscheinen angeordnet ist: Vorlage eines ärztlichen Attestes.
    Zwingender Inhalt: Aus dem Attest muss die Diagnose hervorgehen und die ärztliche Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit.