Wenn Sie eine Maßnahme zur lokalen Reduktion von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Oberstes Ziel einer von uns geförderten Maßnahme, ist die lokale Reduktion von Treibhausgasen, die zugleich die klimapolitischen Ziele der Seestadt Bremerhaven voranbringt.

Förderungsfähige Elemente eines Projekts sind zum Beispiel die Konzeption und Planung des Projekts, anfallende Sachkosten oder Öffentlichkeitsarbeit.

Wir können leider nicht die laufenden Kosten einer Maßnahme nach dem Projektabschluss, Projekte außerhalb der Stadtgrenzen oder Maßnahmen, die überwiegend der Selbstdarstellung dienen, fördern.

Voraussetzungen

Das Projekt muss im Bremerhavener Stadtgebiet durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung des Antrags noch nicht begonnen worden sein.

Berücksichtigungswürdige Kriterien für die Vergabe der Mittel im Sinne des lokalen Klimaschutzes sind: 

  • eingesparte Treibhausgasemissionen, der Bezug des Projekts auf Zielsetzungen der kommunalen Klimaschutzpolitik, 
  • Beispielcharakter, Leitbildfunktion, 
  • erkennbare Ergebnisse, kurz
  • bis mittelfristig erreichbarer Projektabschluss, 
  • innovativer Charakter, 
  • Breitenwirkung,
  • Höhe des Eigenanteils

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllten und unterzeichneten Zuwendungsantrag
  • Aufstellung der Kosten

    Eine Aufstellung, woher sich die beantragten Kosten ergeben (zum Beispiel ein eingeholtes Preisangebot)