Termin zur Abgabe der Erklärung kann nicht eingehalten werden - Antrag auf Fristverlängerung
Ist es vorhersehbar, dass Sie den gesetzlichen Termin zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten können, kann das Finanzamt diese Frist auf Ihren Antrag hin unter bestimmten Umständen verlängern.
Abgabefristen für die Steuererklärung:
Steuerlich nicht beratene Personen:
Veranlagungszeitraum
2020 01.11.2021
2021 01.11.2022
2022 02.10.2023
2023 02.09.2024
Steuerlich beratene Personen:
Veranlagungszeitraum
2020 31.08.2022
2021 31.08.2023
2022 31.07.2024
2023 02.06.2025
2024 30.04.2026
Aktualisiert am 15.09.2023