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Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen Steuern und Abgaben

Wenn Sie den Termin zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten können, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Erfahren Sie hier mehr. 

  • Basisinformationen

    Wenn absehbar ist, dass Sie den Abgabetermin für Ihre Steuererklärung nicht schaffen, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Fristverlängerung schriftlich zu beantragen. Sie sollten dabei Ihren Antrag gut begründen und einen neuen Abgabetermin nennen. Unter bestimmten Bedingungen gibt das Amt dem Antrag statt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung.  

    Abgabefristen für die Steuererklärung:

    Steuerlich nicht beratene Personen:

    • wenn eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, ist die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben (zum Beispiel für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025, für das Jahr 2025 bis zum 31.07.2026) 
    • Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie war die Erklärung für das Jahr 2023 erst zum 02.09.2024 abzugeben.
    • Arbeitnehmer, für die keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, die also freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben hierfür vier Jahre Zeit. Diese sogenannte Antragsverlängerung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zu viel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen.

    Steuerlich beratene Personen:

    • wenn eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, ist die Steuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben 
    • Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie war die Steuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 02.06.2025 abzugeben. Für das Jahr 2024 ist die Steuererklärung bis zum 30.04.2026 einzureichen.

    Voraussetzungen

    Es gibt keine bestimmten Voraussetzungen.

  • Ablauf

    Ist es Ihnen nicht möglich, die Abgabefrist für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einzuhalten, können Sie über ELSTER oder schriftlich bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
    Dabei müssen Sie einen triftigen Grund angeben. 

    Online über das ELSTER-Portal:

    • Wer das ELSTER-Verfahren nutzt, kann eine Fristverlängerung auch über ELSTER einreichen. Einen Antrag auf Fristverlängerung finden Sie unter Formulare und Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen.
    • Wer bei ELSTER nicht angemeldet ist, kann das ELSTER-Kontaktformular verwenden. Den Link zum ELSTER-Kontaktformular finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Schriftlich

    • Senden Sie Ihren formlosen Antrag schriftlich per Post an die zuständige Stelle.
    • Telefonisch werden keine Fristverlängerungen gewährt.

    Weitere Hinweise

    • Fristverlängerungsanträge sind an das Finanzamt zu richten, bei dem die antragstellende Person steuerlich geführt wird.
    • Nutzen Sie das ELSTER-Kontaktformular, um elektronisch mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie können viele Anliegen elektronisch an Ihr Finanzamt adressieren, so zum Beispiel das Nachreichen von Unterlagen zur Steuererklärung, den Hinweis zur Änderung der persönlichen Anschrift oder den Antrag auf eine Fristverlängerung.
  • Benötigte Unterlagen

    • Grundsätzlich werden keine Unterlagen benötigt.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Ein Antrag auf Fristverlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist zu stellen. Bei verspätet gestellten Anträgen auf Fristverlängerung trägt der Steuerpflichtige das Risiko einer Säumnis und der Festsetzung eines Verspätungszuschlags für den Fall der Ablehnung des Antrags.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Ihr Finanzamt bearbeitet Ihren Antrag zeitnah.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Kann die Steuererklärung auch abgegeben werden, wenn noch Unterlagen fehlen, z.B. Nebenkostenabrechnung, oder muss in diesem Fall eine Fristverlängerung beantragt werden?

    Eine Fristverlängerung muss in diesem Fall nicht beantragt werden. Die Steuererklärung kann trotzdem abgegeben werden. Bei elektronischer Abgabe wird sogar ausdrücklich danach gefragt, ob Unterlagen nachgereicht werden; man setzt dann in einem Antwortkästchen einen entsprechenden Haken. Bei Abgabe der Steuererklärung in Papierform besteht diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall ist der Erklärung eine formlose Mitteilung beizufügen.

  • Wie lange habe ich Zeit, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen?

    Die fehlenden Unterlagen sollen in beiderseitigem Interesse so schnell wie möglich nachgereicht werden.

  • Erhalte ich vom Finanzamt eine "Erinnerung", falls ich vergesse, die fehlenden Unterlagen nachzureichen?

    Nicht in jedem Fall. Das Finanzamt wird sich aber mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn noch Unterlagen oder Auskünfte für die Bearbeitung der Steuererklärung benötigt werden.

  • Kann es sein, dass das Finanzamt meine Steuererklärung auch ohne die angekündigten Belege bearbeitet?

    Ja, wenn die angekündigten Unterlagen aus der Sicht des Finanzamts nicht unbedingt erforderlich sind.

Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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