Hunde, welche bereits Menschen oder Tiere gebissen oder gefährdend angesprungen haben, werden vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft. Sie müssen in Bremen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.

Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Ferner ist am Zugang zum Grundstück oder zur Wohnung ein deutlich erkennbares Schild mit der Aufschrift „Vorsicht, gefährlicher Hund“ anzubringen.

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier (sog. Listenhunde), sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, gelten als gefährlich und die Haltung ist in Bremen verboten! Auch der Zuzug aus einem anderen Bundesland ist verboten!

Die Haltung von Hunden der oben aufgeführten Rassen ist nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen  möglich, sofern der Hund aus einem bremischen Tierheim (Bremen oder Bremerhaven) übernommen wird. Der Antrag auf Erlaubnis ist vor der Übernahme des Tieres beim Ordnungsamt zu stellen.

Hunde die gefährlich sind, oder Hunde, die in Bremen (für max. 24 Stunden) zu Besuch sind und der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angehören, unterliegen zusätzlich zur Leinenpflicht einer Maulkorbpflicht.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit des Halters
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Sachkunde

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Sachkundebescheinigung
  • Einverständniserklärung des Vermieters und der Mitmieter (bei Mehrfamilienhäusern)
  • Nachweis über Hundesteuerpflicht
  • Nachweis über die Mikrochipmarkierung und Mikrochipnummer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister

    Führungszeugnis, Belegart 0