Sie planen die Errichtung oder Änderung einer Abfallentsorgungsanlage? Dann müssen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung einholen.

Die Errichtung und der Betrieb von Abfallbehandlungs- und Abfallbeseitigungsanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Für Deponien gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Für alle anderen Abfallbeseitigung- oder Abfallbehandlungsverfahren richtet sich das Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Eine Genehmigung kann erforderlich sein, wenn eine Anlage neu geplant, eine bereits genehmigte Anlage geändert oder eine Kapazitätserweiterung einer bisher genehmigungsfrei betriebenen Anlage vorgenommen wird.

Voraussetzungen

Für die Genehmigung werden benötigt:

  • schriftlicher Antrag

  • Zeichnungen und Erläuterungen

Für unwesentliche Änderungen der Anlage ist eine Anzeige erforderlich.

In der Freien Hansestadt Bremen werden für das Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit Zustimmung des Niedersächsischen Umweltministeriums die Antragsformulare aus Niedersachsen verwendet. Die Formulare und weitere nützliche Hinweise finden Sie daher auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Niedersachsen (siehe "Formular / Online-Service")