Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut beantragen.
Sie haben die Möglichkeit, eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU zu beantragen. Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren
Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.
Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Institution befindet.
Aktualisiert am 22.08.2025