Sie wollen eine Baumaßnahme in einem Kleingarten- oder Wochenendhausgebiet genehmigen
Bauliche Anlagen (Neubau, Umbau) in Dauerkleingartengebieten, kleingärtnerisch genutzten Flächen und im Außenbereich, sowie in den Wochenendhausgebieten sind genehmigungspflichtig.
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Aktualisiert am 27.12.2024