Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen ins Auslandsgeschäft einsteigen? Sie möchten Waren und Dienstleistungen importieren oder exportieren? Oder möchten Sie in anderen Ländern investieren?
Hier finden Sie Informationen, Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte zum Thema Auslandsgeschäft.
Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.