Anmeldung beim Versorgungswerk für Steuerberater
Bei der Existenzgründung und beim Aufbau eines Unternehmens müssen Sie bestimmte unternehmerische Pflichten erfüllen.
Dies beginnt mit der Anmeldung Ihres Betriebes und setzt sich auch während der Betriebsführung fort.
Dazu finden Sie hier eine Reihe von nützlichen Informationen.
Anmeldung beim Versorgungswerk für Steuerberater
Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Nach § 2 Abs. 1 S. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) besteht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank eine Erlaubnispflicht.
Einer Ergänzungsschule, die eine Bildung oder Ausbildung vermittelt, an der ein öffentliches Interesse besteht, kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden.
Lohnsteuerhilfeverein
Buchführungshelfer
Landwirtschaftliche Buchstelle
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Berufsregister für Steuerberater/innen
Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab. Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.
Betriebe und Eintrichtungen, die mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln, müssen diese beim Ordnungsamt anmelden.
Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Nähere Informationen finden Sie hier.
Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie, wenn Sie in der Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, als Bauträger/Bauherr, Baubetreuung oder Wohnimmobilienverwaltung gewerblich tätig sein möchten.
Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.