Hinterbliebene von Deutschen, die eine gesundheitliche Schädigung infolge einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet = ehemalige DDR) oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in der ehemaligen DDR erlitten haben, an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des SGB XIV eine Hinterbliebenenrente.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist unter anderem, dass die rechtsstrafwidrige Entscheidung aufgehoben worden ist.

Weiteres wäre direkt beim Amt für Versorgung und Integration Bremen zu erfragen.