Möchten sie wissen, ob die historische Flurstücksbezeichnung mit der örtliche Lage Ihres aktuellen Flurstücks identisch ist?
Mit der Identitätsbescheinigung wird bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.
Die historische Flurstücksbezeichnung taucht häufig bei im Grundbuch beschriebenen Rechten oder im Baulastenverzeichnis auf, da die Flurstücksbezeichnung dort nach einer Änderung der Flurstücksbezeichnung (z.B. durch eine Zerlegungsvermessung) nicht aktualisiert wird.
Möchte ein:e Eigentümer:in ein Recht mit einem Hinweis auf ein historisches Flurstück nun abändern oder löschen, so wird in der Regel eine Identitätsbescheinigung aus der hervorgeht, welche aktuellen Flurstücke heute von dem Recht betroffen sind, benötigt.
Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte
Aktualisiert am 27.09.2024