Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Als abgabepflichtiges Unternehmen müssen Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen, wenn Sie Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen.
Damit die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnen kann, müssen Sie jährlich eine Meldung über die Höhe der gezahlten Entgelte für das Vorjahr abgeben.
Wenn Meldungen für weitere Vorjahre fehlen, kann auch eine Meldung für mehrere Jahre abgegeben werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Allgemeines und Verfahren auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmen und Verwertern auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 21.07.2025