Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Alleinerziehende und Elternpaare Anspruch auf Kinderzuschlag.
Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich (anders als das Kindergeld) nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Er beträgt höchstens 209 Euro pro Monat je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.
Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag können zusätzlich auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder erhalten. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit werden die möglichen Leistungen im einzelnen aufgelistet:
www.arbeitsagentur.de
>> Bürgerinnen & Bürger
>> Familie und Kinder
>> Kindergeld, Kinderzuschlag
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kinderzuschlag zu beantragen:
Aktualisiert am 26.10.2022