Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Alleinerziehende und Elternpaare Anspruch auf Kinderzuschlag.

Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich (anders als das Kindergeld) nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Er beträgt höchstens 209 Euro pro Monat je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.

Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag können zusätzlich auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder erhalten. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit werden die möglichen Leistungen im einzelnen aufgelistet:

www.arbeitsagentur.de
>> Bürgerinnen & Bürger
>> Familie und Kinder
>> Kindergeld, Kinderzuschlag

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kinderzuschlag zu beantragen:

  • Das Kind lebt noch im Haushalt der Eltern.
  • Es ist unter 25 Jahre alt.
  • Das Kind ist unverheiratet.
  • Für das Kind wird Kindergeld bezogen.
  • Die monatlichen Einnahmen der Eltern erreichen die Mindesteinkommensgrenze.
  • Der Bedarf der Familie wird durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt, weshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.