Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Bremen wie folgt erklärt werden:
Alternativ kann die Unterschrift auf einer Austrittserklärung von den folgenden Stellen beglaubigt werden:
Die Austrittserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Bitte senden sie diese an die zuständige Kirche.
Aktualisiert am 26.08.2023