Fragen und Hinweise zum Geheimschutz unter der Tel.Nr. 5377 - 272 Aufgaben und Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) sind im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen geregelt. Hierzu gehören:

  • Sammeln und Auswerten von Informationen über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung (FdGO) richten (verfassungsfeindliche Bestrebungen)
  • dies sind Gruppen und Parteien des Links- und Rechtsextremismus, extremistische Ausländerorganisationen aber auch Beobachtung der Scientology-Organisation - entsprechend dem Beschluß der Innenminister vom Juni 1997.
  • Spionageabwehr
  • Sicherheitsüberprüfungen von Geheimnisträgern und der technische Schutz von Verschlußsachen unter Mitwirkung des LfV beim Geheimschutz.

Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes in Bremen dient der Unterrichtung der Landesregierung (Senat), der Bürgerschaft sowie der Öffentlichkeit. Neben der Auswertung offener Quellen wie Zeitungen oder Flugblätter setzt der Verfassungsschutz auch nachrichtendienstliche Mittel ein. Der Einsatz dieser Mittel bedeutet einen Eingriff in Bürgerrechte, deshalb wird die Arbeit des Verfassungsschutzes in Bremen von mehreren voneinander unabhängigen Organen wie z.B. dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Parlamentarischen Kontrollkommission kontrolliert.

  • (0421) 5377 - 0