Biersteuer bezahlen
Wenn Sie Bier oder Biermischgetränke herstellen oder einführen, müssen Sie Biersteuer bezahlen.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Wenn Sie Bier oder Biermischgetränke herstellen oder einführen, müssen Sie Biersteuer bezahlen.
Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.
Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Sie müssen eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen (Steueranmeldung).