Körperschaftsteuererklärung abgeben
Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen, sofern die Änderungen zu Ihren Ungunsten sind und die Meldung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. Erfahren Sie hier mehr.
Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.
Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen
Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Niederschlagswasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.
Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.
Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und der Rundfunkbeitrag wird angepasst.