Sie möchten einen  Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?

Wer in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig zu Freiheitsentzug verurteilt wurde und infolge des Freiheitsentzuges einen Gesundheitsschaden erlitten hat, erhält Versorgung. Versorgung erhält auch, wer durch eine hoheitliche Massnahme einer behördlichen Stelle der ehemaligen DDR einen Gesundheitsschaden erlitten hat, wenn diese Massnahme mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist.

Voraussetzungen

Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz erhalten Personen, die in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone oder im ehemaligen sowjetischen Sektor von Berlin oder in den deutschen Gebieten aus politischen und nach freiheitlich demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dabei einen Gesundheitsschaden erlitten haben.