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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren - Steuerfreibeträge beantragen Steuern und Abgaben

Sie möchten bereits bei der Lohnabrechnung Steuern sparen und Freibeträge berücksichtigen lassen? Erfahren Sie hier mehr.

  • Basisinformationen

    Durch die Bildung eines Freibetrags als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder Ihnen Pauschbeträge zustehen.

    Voraussetzungen

    • Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist nur zulässig, soweit die Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und so weiter insgesamt höher sind als 600 Euro.
    • Bei der Berechnung der Antragsgrenze zählen Werbungskosten nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro übersteigen.
    • Der Behinderten-Pauschbetrag kann unabhängig von der Höhe eingetragen werden und zählt bei der Berechnung der Antragsgrenze von 600 Euro nicht mit.
    • Bei Empfänger:innen von Versorgungsbezügen gilt hierfür der Pauschbetrag von 102 EUR.
    • Wenn Sie höchstens denselben Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge beantragen wollen, wie für das Vorjahr und die maßgebenden Verhältnisse sich nicht im Wesentlichen geändert haben, genügt es, im Hauptvordruck die Angaben zur Person und auf der Anlage "Vereinfachter Antrag/Sonstiges" die Zeilen 4 bis 6 auszufüllen.
    • Wenn erstmals ein Steuerfreibetrag beantragt wird oder ein höherer/anderer Freibetrag als bisher berücksichtigt werden soll, ist das Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten und Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen" zu verwenden.
    • Hinweis: Wegen der Vielzahl der möglichen und denkbaren Lebenssachverhalte ist eine detaillierte Ausführung leider nicht darzustellen. Mit Ihren speziellen Einzelfragen sollten Sie sich an zur steuerlichen Hilfe befugter Einrichtungen wenden. Dies sind neben den Steuerberatern zum Beispiel auch Ihre Gewerkschaft und die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen.
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie sowohl elektronisch über mein ELSTER, als auch per Post oder persönlich bei Ihrem Finanzamt einreichen.
    • Zur Beantragung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren verwenden Sie bitte den amtlichen Vordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" (Hauptvordruck) und die entsprechenden Anlagen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag:
      • "Anlage Werbungskosten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag"
      • "Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag"
      • "Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag"
      • "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag"
    • Das Antragsformular mit den dort enthaltenen Anlagen finden Sie unter "Formulare".
    • Als Hilfestellung für das Ausfüllen der Vordrucke dient die "Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung".
    • Wer ausschließlich den Freibetrag beantragt, der bereits im Vorjahr ermittelt wurde, braucht nur den Hauptvordruck mit den Angaben zur Person und in der Anlage "Vereinfachter Antrag/Sonstiges" die Zeile 4 bis 6 auszufüllen.
    • Arbeitnehmer:innen können den Antrag auf Bildung eines Freibetrags für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Ändern sich die Verhältnisse für den Freibetrag zu Ungunsten des Arbeitnehmers (z.B. Verkürzung des Weges zur ersten Tätigkeitsstätte und damit geringere Werbungskosten), ist er verpflichtet, dies dem Finanzamt umgehend anzuzeigen.
    • Entspricht das Finanzamt Ihrem Antrag, erhalten Sie über den gewährten Freibetrag keine gesonderte Bestätigung. Ihr Freibetrag wird Ihnen in der von Ihrem Arbeitgeber erstellten Lohn- oder Gehaltsabrechnung mitgeteilt. Nur im Falle einer Ablehnung meldet sich Ihr Finanzamt bei Ihnen.
    • Bei der Berücksichtigung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren sind Sie in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für, zum Beispiel:
      • den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene,
      • den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
      • sowie Änderungen bei der Zahl der Kinderfreibeträge.
  • Benötigte Unterlagen

    • Zur Beantragung eines Freibetrags beachten Sie bitte die Ausführungen unter Verfahren

      Für einige Aufwendungen sind entsprechende Nachweise notwendig. Reichen Sie diese bitte mit Ihrem Antrag ein.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Steuerfreibeträge können für das folgende Kalenderjahr ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres beantragt werden. Steuerfreibeträge für das laufende Kalenderjahr können bis spätestens zum 30. November beantragt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Steuerermäßigung für das abgelaufene Jahr nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Der Freibetrag wird grundsätzlich steuerlich wirksam mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    In der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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