Ab 01.01.2017 gibt es ein neues Merkzeichen. Es trägt die Bezeichnung taubblind (TBl).

TBl ist jemand, der in der Regel die Merkzeichen "BL" und "GL" besitzt.

Voraussetzungen

TBI - wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schwerbehindertenausweis mit Vorder- und Rückseite!