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Mutterschutzmitteilung

Mitteilung über die Beschäftigung einer Schwangeren oder stillenden Frau an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

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Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Überprüfung in der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen erfolgt eine Rückmeldung an Sie nur bei Fragen oder Unklarheiten.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.