Ihr Name hat sich z.B. durch Heirat geändert und Sie möchten sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen? Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Bei einer Namensänderung kann auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.
Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
nach der Fotomustertafel
Bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich erforderlich, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
Bei Namensänderung durch Scheidung zusätzlich erforderlich , sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
Aktualisiert am 31.08.2024