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Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem 01.10.2017 möglich.
Es können lediglich Fahrzeuge mit bestehendem H-Kennzeichen umgemeldet bzw. umgeschrieben werden. Eine Neuerteilung von H-Kennzeichen innerhalb der I-Kfz Stufe 4 ist nicht möglich.
bei zugelassenen Fahrzeugen
zusätzlich:
- Vollgutachten nach § 21 StVZO
Aktualisiert am 26.08.2025