Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Sie möchten eine Tageszulassung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Ab dem 01.09.2023 ist die Tageszulassung eines Fahrzeuges möglich. Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Die Tageszulassung kann online über die "internetbasierten Fahrzeugzulassung" beantragt werden. Mit einem Klick auf „online-Tageszulassung“ (siehe Weitere Informationen „Online Service“) kann der Antrag gestartet werden.
Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters:
Informationen zu den benötigten Unterlagen bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit
entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug anmelden" unter "Voraussetzungen".
Aktualisiert am 02.10.2025