Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Der Personalausweis muss neu beantragt werden.
Der Verlust oder das Abhandenkommen ist bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes zu melden. Ein Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.
Wenn der elektronische Identitätsnachweis aktiviert wurde, ist dessen Sperrung entweder bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes oder über den telefonischen Sperr-Notruf 116116 zu veranlassen.
Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
Aktualisiert am 01.08.2024