Sie möchten bei der Bremischen Bürgerschaft eine Petition einreichen.

Mit einer Petition dürfen sich alle Bürgerinnen und Bürger gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen wehren. So können Sie unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben.
Der Petitionsausschuss kümmert sich um die Anliegen einzelner Bürgerinnen und Bürger,

  • weil auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist,
  • weil auch das beste Gesetz Mängel aufweisen kann
  • und weil auch die umfangreichste Rechtsverordnung einen Sonderfall nicht immer bedacht haben kann.