zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten oder Umweltbeschwerden melden

Schädliche Bodenveränderungen, Altlasten oder Umweltbeschwerden melden Bauen und Immobilien

Haben Sie eine schädliche Bodenveränderung, eine Altlast oder eine Umweltbeschwerde zu melden, wenden Sie sich an die zuständige Bodenschutzbehörde.

  • Basisinformationen

    Nach dem Bremischen Bodenschutzgesetz § 3 (1), sind konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahe legen (zum Beispiel bei Baumaßnahmen festgestellte Verunreinigungen), unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Diese Pflicht trifft jeden, der im Bundes-Bodenschutzgesetz als „Pflichtiger“ benannt ist. Das Referat Bodenschutz und Altlasten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven steht Ihnen für die Meldung zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Bestehen konkrete Anhaltspunkte oder Umstände, die den Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast nahelegen, so muss dies vom Meldepflichtigen gemeldet werden.

    Meldepflichtig sind insbesondere:

    • Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast
    • Grundstückseigentümer
    • Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück

    Bei Baumaßnahmen, Baugrundsondierungen, Ausschachtungen oder ähnlichen Eingriffen in den Untergrund obliegt die Mitteilungspflicht auch dem Bauherrn.

    Wird bei Baumaßnahmen ein Unternehmen mit der Untersuchung des Baugrunds beauftragt, so ist der Bauleiter, Gutachter beziehungsweise der verantwortliche Unternehmer verpflichtet, den Auftraggeber über einen Verdacht auf schädliche Bodenveränderung oder Altlast zu informieren und ihn auf seine Mitteilungspflicht gegenüber der Bodenschutzbehörde hinzuweisen.

  • Ablauf

    Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.

  • Zuständige Stellen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 02.08.2024

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm