Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Die Betreuung und Pflege von Angehörigen ist eine große Herausforderung. Neben den vielfältigen Gefühlen, die dabei entstehen können, wie zum Beispiel Trauer, Wut, Angst und Mitgefühl, sind es auch meist die ganz einfachen Alltagsprobleme, die pflegende Angehörige in der Situation belasten. Da braucht man jemandem, der einem nicht nur "gute Ratschläge" gibt, sondern der einem zuhört, einen bestätigt und mit dem man gemeinsam praktikable Lösungen finden kann.
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Wenn Sie unzureichend oder gar nicht krankenversichert und Ihnen die Kosten für eine eigenständige Gesundheitssorge nicht zumutbar sind, können Sie die "Hilfen zur Gesundheit" in Anspruch nehmen.
Das bundesweit erreichbare Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet kompetente Beratung rund um die Uhr und in vielen Sprachen, wenn Sie von Gewalttätigkeiten betroffen sind.
Werden Sie wiederholt von einer Person belästigt oder verfolgt, also gestalkt? Wissen Sie keinen Rat mehr, wenn Sie ununterbrochen angerufen, verfolgt und bedroht werden?
Ältere Menschen in Bremen brauchen oft Unterstützung und Hilfe im Haushalt, wenn sie zuhause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten. Wenn Sie sich über verschiedene Hilfsmöglichkeiten informieren möchten oder praktische Unterstützung brauchen, sind die 17 Dienstleistungszentren in der Stadt Bremen die richtige Adresse für Sie. Dienstleistungszentren sind in Ihrem Stadtteil die zentrale Anlauf- und Kontaktstellen für alle Fragen, Antworten, Dienstleistungen rund um das Alter, Behinderung und chronische Erkrankung.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen,
Brauchen Sie oder einer Ihrer Angehörigen ambulante Pflege, weil Sie sich allein zu Hause nicht mehr versorgen können? Sind Sie wegen Krankheit oder Behinderung in Ihrer Selbstständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt? Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Körperpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (u.a. Begleitung, Beaufsichtigung) und Hilfen bei der Haushaltsführung (u.a. Reinigung der Wohnung, Einkauf) von ihrer Pflegekasse nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12.Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht. Rund um das Thema Pflege beraten die Pflegestützpunkte im Land Bremen verbraucherorientiert, unabhängig und kostenlos (Kontaktdaten s. unter "Zuständige Stellen").
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.