- Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
 - Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
 - Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.
 
								    
									    Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz vorab glaubhaft nachweisen z. B.:
- Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
 - Notar:innen
 - Planer:innen und Architekt:innen
 
Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.
								    Welche Unterlagen benötige ich?
    - Personalausweis        
 
    - Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.