Wir möchten unsere eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Am 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden, wenn die Lebenspartner persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit im Standesamt erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Es handelt sich bei der Umwandlung also um eine Eheschließung.
Die Umwandlung muss beim Standesamt angemeldet werden (vergleichbar mit der "Anmeldung zur Eheschließung", siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Die eingetragene Lebenspartnerschaft muss noch bestehen.
Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen-
Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet wurde, bei dem die Umwandlung vollzogen wird
Aktualisiert am 23.04.2024