Wer ermittelt den Grundstückswert meiner Immobilie?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf schriftlichen Antrag unter anderem individuelle Gutachten über den Verkehrswert von:
Grundlage der Bewertung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, in der alle Kaufverträge über Immobilien in Bremen gesammelt und ausgewertet werden.
Antragsberechtigt sind
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann entweder formlos schriftlich beantragt werden oder mit einem Antragsformular, das dem:der Antragsteller:in auf Anforderung zugesandt wird.
Es sind zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts notwendig:
Die Antragsunterlagen sind abhängig vom Bewertungsobjekt. Der Gutachterausschuss hält verschiedene Formularsätze vor, die auf die Bewertungsobjekte zugeschnitten sind. Bitte im Einzelfall nachfragen.
Im Regelfall gilt folgender Gebührenansatz (zuzüglich Mehrwertsteuer):
bei Verkehrswerten bis zu 500.000 EUR:
4,5 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 1.300 EUR.
bei Verkehrswerten von 500.000 bis 1.000.000 EUR:
1,1 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 3.000 EUR.
bei Verkehrswerten über 1.000.000 EUR:
0,8 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 3.300 EUR.
Es bestehen jedoch einige Ausnahmetatbestände! Bitte im Einzelfall nachfragen.
variiert je nach Auftragslage: bitte aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen
Aktualisiert am 19.05.2026