Sie benötigen eine Auskunft über Ihre Grundstücksgrenzen oder eine Flurstücksfläche?

  • Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz vorab glaubhaft nachweisen z. B.:

  • Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
  • Notar:innen
  • Planer:innen und Architekt:innen

Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.