- Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
- Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
- Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz vorab glaubhaft nachweisen z. B.:
- Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
- Notar:innen
- Planer:innen und Architekt:innen
Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis
- Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.