Mo 08:00 - 12:00
Nur nach Terminvereinbarung
Mo 14:00 - 17:00
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Di,Do,Fr 08:00 - 13:00
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Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte

Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter 0421/115 oder per E-Mail mit uns. 

Generelle Rückfragen und Terminabsprachen: standesamtmitte@inneres.bremen.de gerichtet werden.

Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe: ehe@inneres.bremen.de gerichtet werden.

Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt: geburten@inneres.bremen.de gerichtet werden.

Aus Rücksicht auf alle Anwesenden wird dringend empfohlen, im Standesamt Bremen-Mitte eine medizinische Maske, d.h. eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 zu tragen (Maskenempfehlung).

Eheschließungen: 

  1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
  2. An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 8 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden das Brautpaar, Trauzeugen/Trauzeuginnen, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
  3. An den Außentraustandorten sind abhängig u.a. von der Größe des Trauortes jeweils eine unterschiedliche Anzahl an Personen zugelassen. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.

Geburten:

  1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt. 
  2. Hausgeburten müssen weiterhin persönlich im Standesamt angezeigt werden.
  3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

Urkundenanforderungen:

  1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte: urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de), per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
  2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
  3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
  4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter.

Kirchenaustritt:

  1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
  2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

Bitte verlassen nach Ende des Termins das Standesamt. Dies gilt auch für Eheschließungen.

Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

  • +49 421 115
    Unter dieser Nummer können Sie einen Termin vereinbaren.