Ab dem 1. Dezember 2005 können bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen in allen Verfahren nach der Strafprozessordnung Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden. Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und techni-schen Rahmenbedingungen einer rechtswirksamen Einreichung finden Sie auf der Internetseite www.egvp.de
Aktualisiert am 07.07.2016