Ab dem 01.04.2022 ist eine Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich.

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0421-361 88624 oder der im Schreiben der Bußgeldstelle genannten Rufnummer. Anschreiben können Sie uns unter unserer Hausanschrift Pfalzburger Str. 69 a, 28207 Bremen oder per E-Mail unter folgenden E-Mail-Adressen: bussgeldstelle@ordnungsamt.bremen.de (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und AllgBussgeldverfahren@ordnungsamt.bremen.de (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten). Wir bitten zu beachten, dass die Einlegung von Rechtsmitteln (z. B. Einsprüche, Anträge auf gerichtliche Entscheidung) per E-Mail unzulässig ist.

Sollte eine Vorsprache erforderlich sein, sprechen Sie bitte möglichst allein vor. Damit kann gewährleistet werden, dass in unseren Wartebereichen das Abstandsgebot (Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m) eingehalten wird. Bitte tragen Sie während des Besuchs in der Bußgeldstelle eine sogenannte Alltagsmaske und desinfizieren Sie sich bei Ihrer Ankunft die Hände (ein Händedesinfektionsmittel steht zur Verfügung).

Fahrverbote
Zur Vollstreckung des Fahrverbotes kann der Führerschein unter Angabe des Aktenzeichens per Post der Bußgeldstelle zugesendet oder alternativ ebenfalls unter Angabe des Aktenzeichens in den vorhandenen Hausbriefkasten in der Pfalzburger Str. 69 a eingeworfen werden.

Der Führerschein wird Ihnen unaufgefordert rechtzeitig zum Ablauf der Fahrverbotsfrist zurückgesendet.

Aufgabenbereiche

Die Referate für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Ihr Ansprechpartner bei Verwarngeldern und Bußgeldern durch Verstöße im ruhenden oder fließenden Straßenverkehr.
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder, die Bepunktung im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und die Verhängung von Fahrverboten ist im Bußgeldkatatog festgesetzt.

Der Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten teilt sich in zwei Referate. Das Referat 21 ist zuständig für

  • Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette
  • geringfügige Geschwindigkeitsverstöße
  • Parkverstöße
  • Bagatellunfälle
  • Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrerinnen und Radfahrern

Das Referat 22 ist zuständig für

  • Alkohol am Steuer
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • erhebliche Geschwindigkeitsverstöße
  • Nichteinhaltung des Mindestabstands
  • Rotlichtverstöße
  • Telefonieren mit dem Handy am Steuer
  • Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von Fußgängerinnen und Fußgängern/Radfahrerinnen und Radfahrern

Referatsleitung Ref. 21 Sylvia Szymanski

Referatsleitung Ref. 22 Frank Lehmkuhl

  • +49 421 361-88624