Die Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist die Sicherstellung der Erhaltung von Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Weser-Jade-Nordsee verfolgt diese Aufgabe in seinem Zuständigkeitsbereich.

Die See- und Binnenschifffahrtsstraßen sind aufgrund der örtlichen Begebenheiten sowie der Abmessungen der angrenzenden Bauwerke nicht uneingeschränkt nutzbar. Somit sind für die Wasserstraßen Einschränkungen vorgegeben, mit welchen Längen, Breiten, Höhen, Tiefgängen und Geschwindigkeiten Fahrzeuge verkehren dürfen. Außergewöhnliche Fahrzeuge und Schleppverbände, die diese Vorgaben nicht einhalten können, bedürfen einer sogenannten schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, die durch das zuständige nautische Büro des WSA erteilt werden kann.

Gibt es besondere Vorkommnisse auf den Wasserstraßen (z.B. Schleusensperrungen, verminderte Durchfahrtshöhen, Mindertiefen o.ä.), die den Schiffsverkehr beeinträchtigen können, gibt das nautische Büro Bekanntmachungen für Seefahrer (SeeSchStrO) und Nachrichten für die Binnenschifffahrt (BinSchStrO) heraus.

Zudem ist das nautische Büro des jeweiligen Dienstortes (Bremen, Bremerhaven und Wilhelmshaven) für die Ausstellung oder Änderungen von Schifferdienstbüchern, die Genehmigung von Veranstaltungen an und auf den Wasserstraßen, die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen sowie die Sicherstellung des Eisbrechdienstes zuständig.

Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen sowie die Mitteilung einer technischen Änderungen kann persönlich nach Terminabsprache oder postalisch an einem der drei Dienstorte des WSA Weser-Jade-Nordsee erfolgen.

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