Termine nur nach Vereinbarung

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens Ende Juni 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf
Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab.
Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html
Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.
Derzeit werden Anträge aus dem 1. Quartal 2022 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. 

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.
Wenn Sie Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung "Einbürgerung": https://www.service.bremen.de/einbuergerung-10469
Sie können uns gerne eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten senden, wenn Sie sich für eine Einbürgerung interessieren oder Fragen zum Stand Ihres Verfahrens haben: einbuergerung@migrationsamt.bremen.de
Sie können uns auch anrufen: Tel. 361 88670
Zudem haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten "Quick-Check" durchzuführen. Mit dem "Quick-Check" können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der "Quick-Check" wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt. Mit diesem Link gelangen Sie zum "Quick-Check": https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/039311358474
Der „Quick-Check“ ersetzt nicht die Antragstellung. Wenn Sie nach Durchführung des „Quick-Checks“ Ihre Einbürgerung beantragen möchten, müssen Sie hierzu einen Antrag bei uns einreichen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung „Einbürgerung“.

  • +49 421 361-88670 Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr