Sie wollen eine Baumaßnahme in einem Kleingarten- oder Wochenendhausgebiet genehmigen

Ansprechperson


Bauliche Anlagen (Neubau, Umbau) in Dauerkleingartengebieten, kleingärtnerisch genutzten Flächen und im Außenbereich, sowie in den Wochenendhausgebieten sind genehmigungspflichtig.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Auszug aus der Flurkarte

    2-fach

  • Bauzeichnung

    2-fach

  • Lageplan

    2-fach

  • Bauantrag für Wochenendhäuser gem. Bauvorlagenverordnung