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Einheitswerterklärung  01.01.2014

Ansprechperson


Die Einheitswerterklärungen wurden verschickt, um prüfen zu können, ob seit der letzten Einheitswertfeststellung bauliche Verbesserungen und / oder Veränderungen vorgenommen wurden.  

Voraussetzungen

Der Einheitswert ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.