Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.

Ansprechperson


Die Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt das Ordnungsamt Bremen entgegen, in Bremerhaven ist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven zuständig.

Die Überprüfungen für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis für Bremen und Bremerhaven werden im Gesundheitsamt Bremen durchgeführt.

Gegenwärtig finden schriftliche Überprüfungen zweimal jährlich statt:

  • 3. Mittwoch im März
  • 2. Mittwoch im Oktober

Daran schließen sich die mündlich-praktischen Überprüfungen ca. vier bis acht Wochen später an.

Voraussetzungen

  • Erstwohnsitz in Bremen (alternativ Nachweis über berufliche Tätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in Bremen)
  • Fristgerechte Einreichung der vollständigen Anmeldeunterlagen

Informationen zu den Anmeldemodalitäten erhalten Sie von Frau Michaelis vom Ordnungsamt.