Um ein Straßenfest auf öffentlichem Grund im Freien und in Zelten durchzuführen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Durchführung eines Straßenfestes ohne die erforderliche Genehmigung, aber auch ein Verstoß gegen die, in der Erlaubnis aufgeführten, Auflagen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.