Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.

Voraussetzungen

Nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief

    bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Kaufvertrag (wenn vorhanden)