Sie haben Fragen zur Corona-Impfung
Anspruch haben Personen:
Schutzimpfungen mit höchster Priorität (Phase 1)
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Phase 2)
Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (Phase 3)
Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
Die Impfung ist kostenfrei
Es wird derzeit an einem Fahrdienst gearbeitet.
Zur Zeit können nur sehr wenige Menschen geimpft werden. Diese werden von den Impfzentren entweder über ein persönliches Anschreiben oder über die Einrichtungsleitungen benachrichtigt.
Am 21.12.2020 wurde in der EU der COVID-19-Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer mit dem Namen COMIRNATY zugelassen und am 06.01.2021 der COVID-19-Impfstoff von Moderna. Beide Impfstoffe schützen gegen die Ansteckung durch das SARS-CoV-2 Virus. Wie jeder andere Impfstoff, wurden die beiden Impfstoffe intensiv geprüft, in dem sie streng kontrollierte Prozesse durchlaufen mussten. Es gibt dafür klare gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben, bevor sie zur Anwendung am gesunden Menschen kommen. Das Zulassungsverfahren für einen Impfstoff ist - national oder auch international - ein aufwändiger Prozess und unterliegt strengen wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Kontrollen. Seit dem 27.12.2020 steht der Impfstoff von BioNTech/Pfizer und seit dem 12.01.2021 der Impfstoff von Moderna dem Land Bremen zur Verfügung. Es handelt sich allerdings bei beiden Impfstoffen zunächst nur um eine sehr kleine Menge an Impfdosen.
Bei der Beantwortung dieser Frage müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz. Grundsätzlich sollte jede:r, der:die sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz). Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit limitiert sind, dass diese Pandemie vorübergeht (Gemeinschaftsschutz).
Die Impfungen sind kostenlos, die Kosten tragen Bund und Länder.
Der Impfstoff muss zwei Mal geimpft werden, im Abstand von drei bzw. vier Wochen (je nach Impfstoff: Moderna nach vier Wochen und BioNTech/Pfizer nach drei Wochen).
Nein, die Impfung ist freiwillig.
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der Corona-Schutzimpfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.
Reaktionen an der Einstichstelle:
Allgemeinsymptome:
Sobald die STIKO (Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut) eine Impfung empfiehlt, haften Bund und Länder vollständig für Impfschäden. Die STIKO hat die Corona-Schutzimpfung empfohlen.
Nein
In der Regel wird der Hausarzt gegen die Wintergrippe impfen, das Impfzentrum gegen das Coronavirus.
Nein, eine Überweisung wird nicht benötigt.
Eine Terminvergabe kann nur mit einem Zugangscode erfolgen. Dieser wird Ihnen per Post zugestellt. Die Reihenfolge erfolgt nach Empfehlung der STIKO. Ohne Termin ist keine Impfung möglich.
Eine eigenständige Anmeldung zur Impfung ist somit nicht möglich, da zu wenig Impfstoff vorhanden ist. Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, kann über ein Terminmanagementsystem ein Termin im Impfzentrum gebucht werden.
Davon ist auszugehen. Wann welche Impfstoffe zugelassen werden ist derzeit unbekannt.
Ein zeitlicher Abstand wird empfohlen. Es sollte ausreichend Zeit zwischen den Impfungen verstreichen, damit die Impfnebenwirkungen abklingen.
Verhalten Sie sich so, als ob Sie positiv wären: AHA-Regeln einhalten, Kontakte vermeiden. In Herbst und Winter, wenn wir uns vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, ist auch das regelmäßige Lüften sehr wichtig.
Bitte nutzen Sie das Meldeformular und senden Sie dieses Mail an corona.impfen@feuerwehr.bremen.de
Aktuelle und ausführliche Informationen sind am einfachsten im Internet zu finden, zum Beispiel auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de und www.wir-gegen-viren.de. Aktuelle Infos finden Sie auch auf www.bremen.de und auf der Seite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz www.gesundheit.bremen.de Fragen zu den Impfungen finden Sie auch beim Paul-Ehrlich-Institut, welches für die Zulassung von Impfstoffen zuständig ist, unter www.pei.de.
Generell kann gesagt werden, dass eine Impfung vor eigener Erkrankung schützen kann und deswegen auch sinnvoll ist.
In den ersten Wochen nach Beginn der europaweiten Impfkampagne am 27.12.2020 werden Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen aus Altenpflegeeinrichtungen geimpft. In weiteren Schritten wird die Impfung Beschäftigten in Krankenhäusern, die Kontakt mit Covid-19 Erkrankten haben, sowie Personen über 80 Jahren angeboten. Die Informationen an die Beschäftigten werden über die jeweiligen Arbeitgeber:innen verteilt. Personen über 80 Jahren werden durch uns postalisch informiert.
Bremen richtet sich bei der Impfreihenfolge nach den Empfehlungen der STIKO.
Zunächst werden die Impfstoffe nur für Erwachsene zur Verfügung stehen, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten.
Die Impfungen erfolgen entlang des Erstwohnsitzes. Grund dafür ist die Verteilung der Impfdosen auf die Bundesländer anhand ihrer Einwohner:innenzahl.
In der ersten Phase ist kein weiteres Impfzentrum vorgesehen.
Bewohner:innen einer Pflegeeinrichtung werden priorisiert. Sobald der Impfprozess in den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen ist, werden gestaffelt Personengruppen über 90 Jahre, über 85 Jahre, über 80 Jahre postalisch informiert und haben dann die Möglichkeit einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Allerdings wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen bis genügend Impfstoff für diese Gruppen zur Verfügung steht. Wenn Sie dann an der Reihe sind und vom Einwohnermeldeamt identifiziert worden sind, erhalten Sie per Post einen individuellen Code. Über die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer bzw. auf der angegebenen Internetseite kann mit Hilfe des Zugangscodes ein Termin im Impfzentrum vereinbart werden.
Sie sollten pünktlich zum Termin an der Messehalle 7 sein und ca. 1 Stunde Zeit einplanen.
Leider gibt es zurzeit noch zu wenig Impfstoff. Deshalb hat die STIKO definiert, welche Personen zuerst geimpft werden sollen. Es sind Personen, die bei Erkrankung einen besonders gefährlichen Verlauf befürchten müssen und die sich am wenigsten selbst schützen können. Das sind in allererster Linie Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Schritt für Schritt, je nachdem wieviel Impfstoff zur Verfügung steht, werden auch weitere Gruppen geimpft. Die impfberechtigten Personen werden vom Impfzentrum der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz benachrichtigt. Eine genaue Zeitplanung kann nicht gemacht werden, weil unklar ist, wann wieviel Impfstoff zur Verfügung steht.
Es werden ein Aufklärungsbogen, ein Anamnesebogen zur Erfassung von Vorerkrankungen und ein Einwilligungsbogen per Mail oder per Post verschickt, je nachdem, wie die Impfberechtigten benachrichtigt werden. Diese Unterlagen müssen vor Ort personifiziert ausgefüllt werden und müssen daher nicht mitgebracht werden und dienen nur zur Info.
Nein, die Daten kommen vom Einwohnermeldeamt, dort sind Betreuer:innen nicht vermerkt. Der:die Betreuer:in muss auf die Post des Impfberechtigten achten.
Ja, Sie müssen am Check-In eine Arbeitsbescheinigung der/des stationären oder ambulanten Einrichtung/Dienstes vorlegen.
Eine Auswahl ist nicht möglich. Beide Impfstoffe sind von der Funktionsweise und von der Wirkungsweise gleich.
Ja
Das Land Bremen erhält weniger als 1% der bundesweit verfügbaren Impfdosen. Im Januar werden wöchentlich rund 6000 Impfdosen an Bremen geliefert. Für die Verteilung der Impfdosen zwischen Bremen (Stadtgemeinde) und Bremerhaven ist ein Schlüssel von 80 % zu 20 % vorgesehen.
Die bestehenden Empfehlungen (siehe AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.
Für eine Terminänderung müssen Sie Ihren Code erneut unter https://impfzentrum.bremen.de/ eingeben. Im unteren Bereich befindet sich ein Button "TERMINE ABSAGEN". Nachdem Sie diesen angeklickt haben, müssen Sie Ihr Geburtsdatum zur Identifikation eingeben. Danach können Termine storniert werden und der Code ist zur neuen Terminvergabe freigeschaltet. Wichtig: Wenn der 1. Impftermin schon in der Vergangenheit liegt, ist eine Änderung nicht mehr möglich!
Bitte prüfen Sie, ob eine Person Ihres Vertrauens Sie bei dem Weg in das Impfzentrum unterstützen kann. Die Begleitperson darf das Impfzentrum gemeinsam mit Ihnen betreten. Sofern Sie aufgrund Ihrer derzeitigen körperlichen Verfassung keinerlei Möglichkeit sehen, in das Impfzentrum zu gelangen, bestehen zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Entwicklung weiterer Impfstoffe - weitere Möglichkeiten zu einer Impfung.
Nein, im Rahmen des Impfvorgangs kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden, das analog eines Impfpasses genutzt werden kann und mittels dessen auch nachträglich eine Eintragung in den Impfpass möglich ist. Sie müssen allerdings einen gültigen Personalausweis zur Impfung mitbringen.
Bei Ihrer Ankunft am Impfzentrum müssen Sie sich anmelden und ausweisen. Wichtig: Nur mit vorher vereinbartem Termin können Sie sich impfen lassen! Danach folgt ein Arztgespräch, das in Ihrer Landessprache durchgeführt werden kann. Es werden Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahmen abgefragt. Wird während des Arztgesprächs festgestellt, dass für Sie kein Risiko für eine Impfung vorliegt, werden Sie an die Impfstation weitergeleitet. Nach der Impfung werden Sie 15 Minuten in einem Ruhebereich beobachtet. Danach werden Sie entlassen und können nach Hause gehen. Treten wider Erwartens Komplikationen auf, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Hausarzt/Hausärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Bitte nutzen Sie das Meldeformular und senden Sie dieses Mail an corona.impfen@feuerwehr.bremen.de.
Ja, neben einer Berufshaftpflicht ist auch die Approbation notwendig.
Aktualisiert am 21.01.2021