Informationen zur Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht.
Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.
Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen
Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können von dieser Regel ausgenommen werden.
Dazu ist ein formloser Antrag bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antrag kann schriftlich beim Bürgeramt, Referat Meldeangelegenheiten, Pfalzburger Str. 69a, 28207 Bremen eingereicht oder persönlich bei einem BürgerServiceCenter abgegeben werden.
Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.
Personen,
können von der Ausweispflicht befreit werden.
Die Befreiungsgründe müssen schriftlich belegt werden (z.B. Attest).
ist kein Betreuer bestellt, genügt die Unterschrift des Betroffenen auf dem Antrag und eine vertraute Person kann den Antrag abgeben
oder einer ähnlichen Einrichtung aus der hervorgeht, dass sich die bzw. der Betroffene nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann
Aktualisiert am 01.03.2024