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Sie haben Fragen zur Hundesteuerfestsetzung 2022-2025?

Das Finanzamt Bremen versendet Anfang Dezember 2021 die Hundesteuerbescheide für 2022 mit neuen Hundesteuermarken. Die bisherigen Marken (roter Kreis) verlieren zum 31.12.2021 ihre Gültigkeit. Die neue Hundesteuermarke ist gelb (Kreis) und vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 gültig. 

Die Jahressteuer beträgt 150 Euro pro Hund und ist zum 15.01. des Folgejahres fällig. Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.

Bei der Überweisung immer die Hundesteuernummer angeben! Sie steht im Hundesteuerbescheid oder der Steuernummer-Mitteilung und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem ein Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Beispiel 1: Aufnahme des Hundes

Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.

Lösung: Die Besteuerung findet ab Oktober für drei Monate im Jahr 01 statt.

150 Euro x 3/12 = 37,50 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01

In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.

Beispiel 2: Abgabe des Hundes

Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01  abgegeben.

Lösung: Die Besteuerung findet bis September für neun Monate im Jahr 01 statt.

150 Euro x 9/12 = 112,50 Euro zeitanteilige Hundesteuer

Beispiel 3: Aufnahme des Hundes (jünger als drei Monate)

Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.

Lösung: Die Besteuerung findet erst dann statt, wenn der Hund drei Monate alt geworden ist, also am dem 12. Oktober im Jahr 01. Die Hundesteuer wird ab November im Jahr 01 für zwei Monate berechnet.

150 Euro x 2/12 = 25,00 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01

In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.

Beispiel 4: Abgabe des Hundes (jünger als drei Monate)

Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 abgegeben.

Lösung: Es findet keine Besteuerung statt, da der Hund noch keine drei Monate alt ist.